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Das Urteil von Nürnberg

179 minDrama, KriegsfilmFSK 12
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1948 findet im Nürnberger Justizpalast - zwei Jahre nach dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes - einer der Nachfolgeprozesse gegen Juristen des Dritten Reiches statt. Der amerikanische Richter Dan Haywood (Spencer Tracy) wird als Vorsitzender des Gerichts auserkoren. Haywood ist hin- und hergerissen: Einerseits ist er erschüttert von den Verbrechen, an denen die Juristen beteiligt waren, und die der Chef der Anklage, Colonel Tad Lawson (Richard Widmark), immer wieder betont. Andererseits versucht der Verteidiger Hans Rolfe (Maximilian Schell) das Gericht davon zu überzeugen, dass Männer wie der Hauptangeklagte Ernst Janning (Burt Lancaster) nur ein kleines Rädchen des Systems waren und kaum ein Chance hatten, anders zu urteilen. Um die unfassbaren Verbrechen des Nationalsozialismus zu verstehen, sucht Haywood währenddessen auch den Kontakt zur deutschen Bevölkerung, unter anderem zur Offizierswitwe Berthold (Marlene Dietrich). Er stößt auf eine Mauer des Schweigens und des Selbstbetrugs.

Es wird berichtet, daß Stanley Kramer seinem Nürnberg-Film prophezeit habe, daß mit ihm weder alle Deutschen noch alle Amerikaner einverstanden sein werden. Was die Reaktion auf die groß aufgezogene Welturaufführung des Films in der Berliner Kongreßhalle anbelangt, hörte man hinterher in der Tat mannigfache Vorbehalte. Wo immer sie aber ansetzten, ob an der ermüdenden Länge des Films oder an allerhand Sorglosigkeiten der Machart, die eigentlich um der dokumentarischen Richtigkeit willen nicht passieren durften: in all solchen Einwänden vermag sich fürs erste nur eine Betroffenheit zu äußern, die nach der Gelegenheit greift, eine "unbewältigte Vergangenheit" abzuwehren. Die entsprechende Äußerung von amerikanischer Seite hingegen mag sich auf genau das beziehen, was allen Einwänden gegenüber absolut überzeugend und stichhaltig ist: nämlich die Fairneß, mit der ein Amerikaner die "Schwächen" auf Seiten der Alliierten und insbesondere der Amerikaner in Erscheinung treten läßt: Fragwürdigkeit einer völkerrechtlichen Rechtsprechung, die im Namen der "Menschlichkeit" geschieht, die anhaltend und allerorten auf die Probe gestellt wird, was jeder der Zuschauer weiß, wenn er seine Tageszeitung zur Hand nimmt, und die dennoch in diesem Film sich mit einem Absolutheitsanspruch etabliert, der imponierend ist, weil er zu bezeugen versucht, daß dieser Absolutheitsanspruch seine Gültigkeit hat, auch wenn sich die politischen Situationen ändern und opportunistische "Rücksichtnahmen" auf die "Gefühle" der Deutschen die Rechtsfindung zu beeinflussen drohen.

Denn mitten in diesen Film, der es mit der Anklage gegen vier repräsentative Juristen der Nazizeit zu tun hat (im Anschluß an den Nürnberger Prozeß von 1947 gegen Schlegelberger und Genossen, die allesamt, wie gegen Schluß des Films bekanntgemacht wird, inzwischen wieder auf freiem Fuße leben), platzt die politische Zuspitzung in der Tschechoslowakei mit dem Tode Masaryks, platzt die Berliner Blockade, und amerikanische Generale legen dem obersten Richter nahe, sich in seinem Urteil zurückzuhalten, weil Deutschland von Amerika, von der ganzen westlichen Welt wieder "gebraucht" wird. Er läßt sich nicht beeinflussen; er, der Unbeirrte, ein "kleiner" Richter aus der amerikanischen Provinz, den man zu diesem Nürnberger Modellprozeß aus der Versenkung geholt hat, verkündet die Urteile auf "Lebenslänglich" gegen die vier deutschen Richter, die den ganzen Prozeß hindurch mit eisernem "Nicht-Schuldig" den Anklagen gegenüber standgehalten haben, weil sie ihrer Meinung nach Ausführende eines obersten "Gesetzes" waren, dem sie im Treueverhältnis zu gehorchen hatten; und er erntet dafür den besonderen Dank der Hauptperson, des Hauptangeklagten Ernst Janning, ehemaliger Miturheber der Weimarer Verfassung, prominente Richterfigur, den der deutsche Verteidiger (Maximilian Schell) mit vielen klugen und pathetischen Schachzügen zu retten versucht hat. Einer dieser Rettungsversuche besteht darin, daß Verteidiger Rolfe nachweist, daß die Sterilisationsversuche nicht in Deutschland erfunden und zuerst versucht wurden, sondern in einem amerikanischen Staate; ein weiterer besteht darin, eine Zeugin, Opfer eines "Rassenschande"-Prozesses aus der Nazizeit, so perfekt mit "Gestapo-Methoden" in die Zange zu nehmen, daß das ihr seinerzeit unterlegte Verhältnis zu einem Juden - über das jener Richter Janning den für den Juden tödlichen Urteilsspruch gefällt hat - aufs neue fragwürdig wird und damit den emphatischen Einspruch des bis dahin versteinerten Janning hervorruft: "Sind wir schon wieder soweit?" Es fehlt in dem Film nicht an überzogenen Szenen und Figuren: der pathetischen "Deutschheit" des Verteidigers gegenüber der nicht minder pathetischen "Humanität" des Anklägers Lawson (Richard Widmark), der seinen KZ-Film zeigt; der höchst fragwürdigen Generalswitwe (Marlene Dietrich), die einen persönlichen Kontakt zu dem obersten Richter Haywood (Spencer Tracy) gewinnt; der beinahe rührenden Verbeugung vor deutscher "Kultur" bei einem Beethoven-Konzert (ausgerechnet!) mit ergriffenen deutschen Gesichtern. Dies alles ist eine schwere Fracht, unter der der Film zu leiden hat. Das Fazit: Es bleibt ein aufrechter Richter-(Spencer Tracy), der mit einem guten, verrunzelten, indianerhaft alten Gesicht sich in dieses ganze verflixte Gewebe von "Bedingtheiten" hineinbeugt, um aus ihm die eine eindeutige Stimme eines von allen menschlichen Zufälligkeiten unabhängigen Rechtes herauszuhören; es bleibt der unauslöschliche Eindruck, daß hier inmitten unserer unvollkommenen Welt versucht wurde, etwas "Absolutes", das hinter ihrer sich wandelnden Gestalt steht, sichtbar zu machen: und dies, genau dies, ist das Verdienst dieses - ganz und gar nicht perfekten - Films und seines Regisseurs, das uns das Prädikat "sehenswert" nahelegt.

Veröffentlicht auf filmdienst.deDas Urteil von NürnbergVon: H-nn (25.2.2026)
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